Danke Bundesverfassungsgericht
Geschrieben von matas am 27. February 2008 | Abgelegt unter -
Das Bundesverfassungsgericht hat gerade sein Urteil zur umstrittenen Online-Durchsuchung bekannt gegeben. Konkret ging es dabei um das Verfassungsschutzgesetz von NRW.
Der Konsens ist folgender: Das Gesetz ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Außerdem wurde ein neues “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen” angesprochen. Solche Grundrechte ergeben sich aus unserer Verfassung, also dem Grundgesetz. Allerdings ist es notwendig, dass das BVerfG dieses Grundrecht einmal explizit manifestiert. Dies dürfte die Grundlage der Rechtsauffassung in diesem Gebiet legen und damit hoffentlich die Hürden für alle ähnlich gelagerten Gesetze entsprechend hoch setzen.
Fakt ist: Die Online-Durchsuchung wird den Terrorismus weder verhindern noch bremsen. Vielmehr besteht die Gefahr einer schleichenden Gewöhnung der Bevölkerung an solche Maßnahmen, bis diese auch bei vergleichweise geringen Vergehen wie z.B. Urheberrechtsverletzungen akzeptiert werden. Auf lange Sicht würden also weite Teile der Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werden. Die eigentlichen Adressaten der Online-Durchsuchung, die Terroristen finden so oder so Mittel und Wege sich der Überwachung zu entziehen.
Gut, dass es mit dem Bundesverfassungsgericht eine Institution und Deutschland gibt, die wichtige Entscheidungen unabhängig von aktuellen politischen Debatten und nur in Hinblick auf die Wahrung unserer demokratischen Grundordnung fällt.
Es bleibt abzuwarten, wie der Bundestag die Entscheidung umsetzen wird. Die Online-Durchsuchung wird kommen, aber nach der heutigen Entscheidung hoffentlich an hohe Hürden geknüpft werden.
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