Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt
Geschrieben von matas am 19. March 2008 | Abgelegt unter -
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einer Eilentscheidung die bisherige Praxis der Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt. Zumindest bis zur Entscheidung der Verfassungsklage. Die Daten müssen nun zwar weiterhin erhoben werden, dürfen aber nur noch in schwerwiegenden Fällen (§100a Absatz 2StPO) an die ermittelnden Staatsanwaltschaften herausgegeben werden.
Inwieweit das Auswirkungen auf die Abmahnungen der Rechteverwerter hat, wird sich zeigen. Fraglich ist nämlich, ob die so genannten Bestandsdaten (die zu “Abrechnungszwecken” der Provider gespeichert werden) weiterhin herausgegeben werden dürfen, oder ob diese ebenfalls von dieser Regelung betroffen sind.
Wie dem auch sei, die Entscheidung ist ein Schritt in die richtige Richtung und bestätigt einmal mehr die Notwendigkeit des Bundesverfassungsgericht als Kontrollinstanz zum Schutz der Verfassung und der Grundrechte.
Auch hier noch einmal: Danke Bundesverfassungsgericht!
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