Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einer Eilentscheidung die bisherige Praxis der Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt. Zumindest bis zur Entscheidung der Verfassungsklage. Die Daten müssen nun zwar weiterhin erhoben werden, dürfen aber nur noch in schwerwiegenden Fällen (§100a Absatz 2StPO) an die ermittelnden Staatsanwaltschaften herausgegeben werden.
Inwieweit das Auswirkungen auf die Abmahnungen der Rechteverwerter hat, wird [...]